Timke: Bovenschulte Frist gesetzt

Im April hat die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND eine Große Anfrage (Drs. 21/1053) an den Senat zum Thema „Alimentierung und beamtenrechtliche Versorgung von Staatsräten“ gerichtet. Diese wurde nun beantwortet. Aus Sicht der BD-Fraktion ist die Senatsmitteilung inhaltlich ungenügend – wichtige Fragestellungen wurden entweder ausweichend oder gar nicht beantwortet.

Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mahnt die Auskunftspflicht des Senats gegenüber dem Parlament an und fordert Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) deshalb mit Nachricht von heute schriftlich auf, innerhalb von drei Wochen alle Fragen vollständig, transparent und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Jan Timke, Fraktionsvorsitzender, dazu: „Der Senat gibt mit seiner Antwort vor, dass ihn angeblich datenschutzrechtliche Bestimmungen an einer ausführlichen Antwort hindern. Das ist aus unserer Sicht nur vorgeschoben. Man geniert sich sogar nicht, das Grundgesetz zu zitieren, um Auskünfte zu verweigern. Ein scheinheiliges Manöver. Wir erwarten vom Senat, dass er seine Antworten überarbeitet und dem Parlament eine detailliertere Auskunft gibt. Hierfür haben wir Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte eine Frist von drei Wochen gesetzt. Das Auskunftsrecht von Abgeordneten sowie die umfassende Auskunftspflicht der Regierung sind parlamentarische Grundpfeiler einer Demokratie“.

Als anmaßend erachtet Timke die Aussage des Senats, dass die erfragten Daten „vor dem Hintergrund des parlamentarischen Informationsbegehrens ohne Belang“ seien (Antwort zu Frage 1): „Solche Wertungen stehen dem Senat nicht zu. Das Parlament und jeder Abgeordnete kann selbst entscheiden, ob und für welchen Zweck er die Informationen verwenden will, dafür bedarf es keiner Wertung durch den Senat. Die Abgeordneten kontrollieren die Arbeit des Senats, nicht umgekehrt.“, stellt Timke abschließend fest.