Timke: Zweckentfremdung muss ausgeschlossen werden

Eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND an den Senat ergab, dass im Jahr 2024 insgesamt 17.491 FreiKarten für Kinder im Alter von 0–2 Jahren in Bremen und Bremerhaven ausgegeben wurden. In diesem Jahr sind es bereits 15.610 Gutscheine. Bei welchen Freizeitangeboten diese Vergnügungskarten eingelöst wurden, konnte der Senat jedoch nicht beantworten. Damit bleibt völlig offen, ob tatsächlich die Kleinkinder selbst davon profitieren oder ob die Karten am Ende zweckentfremdet wurden. Jede Karte kostet den Steuerzahler 60 Euro. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert den Senat daher auf, dass die Karten für Babys mit einem Sperrcode versehen werden und somit nur für kindgerechte Angebote einlösbar sind.

Jan Timke, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Bremischen Bürgerschaft, erklärt dazu: „Der Senat verteilt die FreiKarten, ohne überhaupt zu wissen, ob sie den jeweiligen Zielgruppen zugutekommen. Es besteht die große Gefahr, dass nicht die Neugeborenen und Kleinkinder profitieren, sondern andere Familienmitglieder. Ob die eigentlich für Babys vorgesehenen Eintrittsgutscheine tatsächlich im Kino, in der Tanzschule oder beim Lasertag genutzt wurden, darüber schweigt der Senat beharrlich. Das ist weder zielgenau noch ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld. Wir fordern deshalb, dass die Karten für Kinder im Alter von null bis zwei Jahren nur für kindgerechte Freizeitangebote einlösbar sind.“

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