Leidreiter: Senat verstößt gegen Bundesmeldegesetz
Wer heute (21. Oktober 2025, 10:00 Uhr) in Bremen seinen Wohnsitz an- oder ummelden möchte, muss bis Februar 2026 warten. Im BürgerServiceCenter Mitte ist der früheste Termin erst am 17. Februar 2026, in Bremen-Nord am 12. Februar 2026, verfügbar. Zum Vergleich: In Oldenburg und Hannover sind ab sofort Termine für den Zu- oder Umzug möglich. Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht eine zweiwöchige gesetzliche Meldepflicht – Bremen überschreitet diese Frist um ein Vielfaches. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND will nun ergründen, ob das Innenressort diesen katastrophalen Umstand tatenlos hinnimmt.
Piet Leidreiter, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Stadtbürgerschaft, erklärt dazu: „Durch Missmanagement in der Bremer Verwaltung verstößt dieser Senat eklatant gegen das Bundesmeldegesetz. Wer in dieser Stadt mehrere Monate auf einen Termin zur Ummeldung warten muss, erlebt Verwaltung als Hemmschuh statt als Dienstleister. Bremen ist dringend auf Zuzug von Fachkräften angewiesen. Aber wenn man schon für die Anmeldung seines Wohnsitzes vier Monate warten muss, wird der potentielle Zuzügler aus anderen Bundesländern abgeschreckt. Das ist ein massiver Standortnachteil, der auf das Konto einer strukturell überforderten Innenbehörde geht.
Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND kündigt an, eine parlamentarische Anfrage in die Stadtbürgerschaft einzubringen. Darin soll geklärt werden, wie der Senat die langen Wartezeiten bei der An- und Ummeldung des Wohnortes reduzieren und damit der gesetzlichen Meldefrist nachkommen will.“