Leidreiter: Urteil ist haushaltspolitische Niederlage für Senat

In seiner heutigen Urteilsverkündung hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, dass die Haushalte 2023 und 2024 gegen die Schuldenbremse verstoßen haben. Die sogenannten Notlagenkredite des Senats wurden als verfassungswidrig beanstandet, es fehlte eine detaillierte Begründung für diese Sonderlagen. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND begrüßt das Urteil und fordert den Senat auf, endlich zu einer einnahmengedeckten Haushaltsführung zurückzukehren Piet Leidreiter, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Stadtbürgerschaft, erklärt dazu: „Das Urteil ist eine herbe haushaltspolitische Niederlage für diesen rot-grün-roten Senat. Die Landesregierung hat über Jahre hinweg Milliarden für ‚Notlagen‘ ausgegeben, ohne klar zu benennen, wie diese Mittel tatsächlich zur Krisenbewältigung beitragen sollen. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat bereits auf parlamentarischem Wege versucht, den Doppelhaushalt zu stoppen. Wir sind jetzt froh, dass ein Gericht die Ausgabenorgie verhindert hat, zukünftige Generationen werden danken. Der Staatsgerichtshof hat zu Recht eingefordert, dass Notlagenkredite kein Freibrief für unsolide Finanzpolitik sind. Bremen braucht eine rechtskonforme und kostendeckende Haushaltsführung statt rot-grün-roter Ausnahmetatbestände.

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