Timke: Rechtsbrecher haben Schutzstatus verwirkt

Die Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der BD-Fraktion zur Tatverdächtigenbelastung im Land Bremen ergab, dass Staatsangehörige anderer Nationen – gemessen an ihrer Bevölkerungszahl – deutlich häufiger Straftaten begehen als deutsche Tatverdächtige.

Im Deliktfeld „Gewaltkriminalität“ dominieren afghanische Staatsbürger. Diese begehen im Verhältnis zu deutschen Tatverdächtigen fast fünfmal häufiger Gewaltstraftaten (vgl. Tabelle 3, S. 5).

Ähnlich verhält es sich bei gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten: Hier sind syrische Staatsangehörige viermal häufiger straffällig als Deutsche. Auch Afghanen sind bei diesem Rohheitsdelikt überproportional oft vertreten (vgl. Tabelle 4, S. 5).

Ebenso geht aus der Senatsantwort hervor, dass nichtdeutsche Tatverdächtige – gemessen an ihren Staatsangehörigkeiten – mehr als dreimal so häufig „Straftaten mit dem Phänomen Messer“ und schwere Sexualstraftaten begehen, als deutsche Staatsbürger. Nochmal deutlich höher ist die Überrepräsentanz in der Rauschgiftkriminalität und bei Raubstraftaten (vgl. Tabelle 1, S. 4).   

Jan Timke, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der BD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Senatsantwort legt offen, dass Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan deutlich häufiger im Land Bremen gewalttätig sind als andere Ausländer. Die Überrepräsentanz von Afghanen im Deliktfeld Gewaltkriminalität ist erschreckend und zeigt dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl der Abschiebungen krimineller Schutzsuchender muss umgehend erhöht werden. Wer unter dem Deckmantel des Asylrechts straffällig wird, hat seinen Schutzstatus verwirkt und muss schnellstmöglich ausgewiesen werden. Die Strafverfahren bei Gewaltstraftätern sind zu beschleunigen, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Bremen und Bremerhaven sind dringend personell aufzustocken.“

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist eine statistische Kennzahl und beschreibt die Häufigkeit der Straftaten, gemessen an der Bevölkerung pro 100.000 Einwohner. Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnhaft in Bremen wurden die aus einer Fortschreibung auf Basis des Zensus 2022 ermittelt. Für Personen mit ausländischer Nationalität wurden die Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) übernommen.

Kommentar hinterlassen