Timke: Verdacht von Filz und Vetternwirtschaft

Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Bremischen Bürgerschaft hat die Vorgänge um die Entlassung der ehemaligen Staatsrätin für Arbeit, Karin Treu, beleuchtet und daraufhin erhebliche Zweifel an dem Verfahren. In einer Großen Anfrage an den Bremer Senat will die Fraktion nun klären, ob es ungerechtfertigte Begünstigungen der ausgeschiedenen Staatsrätin zu Lasten der Steuerzahler gab.

Unter anderem geht es um den beamtenrechtlichen Status von Frau Treu und ihre Folgebeschäftigung in der Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH (ABiG), nachdem sie als Staatsrätin für Arbeit ausgeschieden war.

Frau Treu, die laut öffentlich zugänglichen Quellen vor ihrer Ernennung zur Staatsrätin niemals im Beamtenverhältnis tätig war, wurde nach ihrem Ausscheiden als Staatsrätin nicht – wie ansonsten üblich – entlassen, sondern laut Auskunft des Senats „in ein Amt der Besoldungsordnung A zurückernannt“. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Treu bereits 60 Jahre alt. Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung liegt im Land Bremen bei 45 Jahren, Ausnahmen davon müssen besonders begründet und sogar einer Beschlussfassung zugeführt werden.

Ebenso will die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ergründen, ob die notwendigen formalen Voraussetzungen (Nachweis der festzustellenden Laufbahnbefähigung, amtsärztliche Untersuchung, Beteiligung der Mitbestimmungsgremien) für eine Übernahme in das Amt der Besoldungsordnung A eingehalten wurden. Denn der kurze Zeitraum zwischen Entlassung als Staatsrätin am 31.05.2025 und der anschließenden sofortigen Übernahme in ein unbefristetes Beamtenverhältnis lässt Zweifel daran aufkommen, dass hier alle Vorschriften eingehalten wurden.

Auch ist fraglich, aus welchen Gründen Frau Treu nach ihrer Verbeamtung einer Kapitalgesellschaft zugewiesen wurde, um langfristig dort die Leitung dieser Gesellschaft zu übernehmen. Hierfür fehlt es nach Ansicht der BD-Fraktion an einer beamtenrechtlich notwendigen Dienstherrneigenschaft. 

Wir wollen Aufklärung in der Causa Treu. Wir möchten wissen, weshalb Frau Treu mit 60 Jahren in das Beamtenverhältnis übernommen wurde. Auch interessiert uns, weshalb sie als Beamtin in einer Kapitalgesellschaft eingesetzt wird. Hierfür gibt es auch unserer Sicht weder einen Anlass, noch eine rechtliche Grundlage.

Der Bremer Senat ist bereits mit den Vorgängen um die ehemaligen Staatsräte Strebl und Wiebe belastet. Sollte sich herausstellen, dass man bei der weiteren dienstlichen Verwendung von Frau Treu gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann wäre das Vertrauen in den Senat endgültig erschüttert. Es steht der Verdacht von Filz und Vetternwirtschaft im Raum. Sollte sich ein „System Bovenschulte“ herauskristallisieren, das ehemalige Staatsräte auf Kosten der Steuerzahler finanziell begünstigt, dann wäre dieser Senat politisch nicht mehr zu halten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, den die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND beantragt hat, muss jetzt kommen. CDU und FDP dürfen sich nicht mehr sperren.

(Ende der Pressemeldung)

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