Timke: Senat hebelt Beamtenrecht aus

Die Ergebnisse der Zeugenvernehmungen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Staatsräte“ (PUA Staatsräte) im Fall „Regine Komoss“ ließen in dieser Woche aufhorchen: Offenbar gibt es unter dem rot-grün-roten Bremer Senat die gängige Praxis, angehenden Staatsräten schriftlich eine Weiterverwendungsgarantie auszustellen, damit sie nach ihrem Ausscheiden als „Beamte auf Zeit“ weiter mit einer hochdotierten Stelle (A15) in der Bremer Verwaltung unterkommen.   

Im Beamtenrecht gilt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Unabdingbarkeit der Ernennung. Nebenabreden, wie man sie aus dem klassischen Arbeitsrecht kennt, sind bei der Ernennung von Beamten grundsätzlich unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2015 klargestellt, dass die Beamtenernennung „bedingungsfeindlich“ ist (BVerwG 2 C 35.13). 

Dazu Jan Timke, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND und Mitglied des Untersuchungsausschusses: „Wer trotzdem Zusagen für spätere Spitzenposten in die Ernennung hineinverhandelt, stellt sich außerhalb des geltenden Rechts. Der Senat muss diese Praxis unverzüglich beenden, alle entsprechenden Zusagen rechtlich überprüfen lassen und für vollständige Transparenz sorgen. Es kann nicht sein, dass politische Gefälligkeiten und Versorgungspakete an die Stelle eines rechtsstaatlich sauberen Umgangs mit unseren Spitzenbeamten treten.“

Der Fall der Kurzzeit-Staatsrätin Dr. Regine Komoss steht dabei exemplarisch für die fehlgeleitete Versorgungsmentalität des Senats. Sie war im März 2022 lediglich 30 Tage im Amt, wurde zum 31.03.2022 in den einstweiligen Ruhestand versetzt und erhielt anschließend zum 01.01.2023 eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 15, von der sie bis zum 01.06.2023 unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt war. 

Timke abschließend: „Bremen leistet sich hochdotierte Beamte, die ohne nachvollziehbaren dienstlichen Bedarf bei voller Alimentierung über Monate zu Hause bleiben können. Das ist keinem Steuerzahler mehr vermittelbar“.

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